Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit der Schloss Wurzen Betriebsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Hotel“) abgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Maßgeblich für den Abschluss des Gastaufnahmevertrags sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten und Leistungsbeschreibungen des Hotels.

B. Hotelaufnahmevertrag

1. Vertragsverhältnis

  1. Ein Vertrag über die Reservierung von Zimmern oder Räumen sowie die Vereinbarung damit verbundener Leistungen (Beherbergung) kommt erst durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Reservierung in Textform bestätigen.
  2. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis.
  3. Bei Reservierungen auf Optionsbasis sind die Optionsfristen bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel frei über die reservierten Zimmer und Leistungen verfügen.
  4. Reservierte und bestätigte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung einer späteren Ankunftszeit kann das Hotel die Reservierung nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben.
  5. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht.
  6. Eine spätere Abreise ist spätestens bis 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise nach 10:30 Uhr werden folgende Gebühren fällig:
  • bis 18:00 Uhr: 50 % des Tagespreises
  • nach 18:00 Uhr: 100 % des Tagespreises

2. Leistungen und Preise

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden oder vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die durch den Kunden veranlasst wurden.
  2. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Erhöht sich der Preis für die Leistungen des Hotels innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss, ist das Hotel berechtigt, die Preise um bis zu 10 % anzupassen. Änderungen sind dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Preisänderungen sind auch zulässig, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer oder der Leistungen vornimmt und das Hotel diesen zustimmt.

3. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
  2. Ohne schriftliche Reservierungsbestätigung kann das Hotel eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.
  3. Während des Aufenthalts aufgelaufene Forderungen können durch Zwischenrechnung sofort fällig gestellt werden.
  4. Für Rechnungen aufgrund des Reservierungsvertrags gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

4. Stornierung und Rücktritt

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Bei Nichterscheinen bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Das Hotel ist jedoch gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
  3. Stornofristen und Gebühren:
    Einzelbuchungen:
  • bis 1 Tag vor Anreise: kostenfrei
  • bei späterer Stornierung: 90 % des Übernachtungspreises
    Gruppenbuchungen (ab 7 Zimmern):
  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
  • weniger als 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises
    Tagungen:
  • bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Kosten
  • weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Kosten

5. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und Inventar, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
  2. Bei Verlust oder Beschädigung von technischen oder sonstigen Einrichtungen haftet der Kunde für die ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Das Rauchen ist in sämtlichen Gästezimmern sowie in allen geschlossenen Innenbereichen des Hotels untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob Fenster geöffnet sind oder andere Maßnahmen getroffen werden, um Rauch abzuleiten. Bei einem Verstoß gegen dieses Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine pauschale Gebühr in Höhe von 150,00 € für die erforderliche Sonderreinigung sowie für mögliche Nutzungsausfälle des Zimmers in Rechnung zu stellen.

    Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Haftung des Hotels

  1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
  2. Die Haftung für eingebrachte Wertgegenstände ist auf 3.500,00 € begrenzt. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Wert von 10.000,00 € im Hotelsafe deponiert werden.
  3. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem Hotelgelände übernimmt das Hotel keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Fundsachen werden auf Anfrage und Kosten des Kunden nachgesandt. Nach sechs Monaten gehen die Fundsachen an den Finder über.

C. Veranstaltungen

1. Vertragsverhältnis

  1. Der Vertrag über die Durchführung von Veranstaltungen kommt mit der Annahme des Antrags durch das Hotel zustande.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel über den Charakter der Veranstaltung zu informieren, sofern dieser den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen könnte.

2. Leistungen und Preise

  1. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Preisänderungen sind unter den gleichen Bedingungen wie bei Hotelübernachtungen möglich.

3. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
  2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

4. Allgemeine Veranstaltungs- und Stornobedingungen für Feiern, Gruppenreservierungen und geschlossene Gesellschaften

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Veranstaltungs- und Stornobedingungen gelten für alle Reservierungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Gruppenbuchungen, Cateringleistungen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten durch [Name des Restaurants / Unternehmens], [Anschrift], nachfolgend „Restaurant“ genannt. Sie gelten insbesondere für Geburtstagsfeiern, Familienfeiern, Hochzeiten, Trauerfeiern, Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Tagungen, Buffets, Menüs, Empfänge und sonstige Gruppenreservierungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, beispielsweise per E-Mail oder schriftlicher Bestätigung.

5. Vertragsschluss

  1. Eine Anfrage oder Reservierung durch den Kunden stellt zunächst ein unverbindliches Angebot dar. Ein Vertrag über eine Veranstaltung kommt zustande, wenn das Restaurant die Reservierung, das Angebot oder die Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt oder wenn der Kunde ein vom Restaurant übermitteltes Angebot schriftlich oder in Textform annimmt. Maßgeblich für den Vertragsumfang sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen, insbesondere:
  • Veranstaltungsdatum und Uhrzeit
  • Veranstaltungsraum bzw. reservierter Bereich
  • vereinbarte Speisen und Getränke
  • Menü, Buffet oder Getränkepauschale
  • Mindestumsatz bzw. Mindestteilnehmerzahl
  • zunächst geplante Personenzahl
  • Zusatzleistungen, beispielsweise Dekoration, Technik, Servicepersonal oder Raummiete

6. Teilnehmerzahl und verbindliche Endmeldung

  1. Die bei Vertragsabschluss genannte Personenzahl dient zunächst als Planungsgrundlage. Der Kunde ist verpflichtet, dem Restaurant die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl spätestens 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitzuteilen. Diese verbindlich gemeldete Personenzahl ist Grundlage für die Abrechnung von Speisen, Getränkepauschalen, Menüs, Buffets, Serviceleistungen und gegebenenfalls Raum- oder Mindestumsätzen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine abweichende Mitteilung, gilt die zuletzt schriftlich vereinbarte oder bestätigte Teilnehmerzahl als verbindlich. Eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Restaurants möglich und berührt die Abrechnungsgrundlage nicht. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann nur berücksichtigt werden, soweit dies aufgrund von Kapazitäten, Personalplanung und Warenverfügbarkeit möglich ist.

7. Absage, Teilabsage und Stornierung

  1. Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigtem Grund abzusagen (z. B. höhere Gewalt, Falschangaben des Kunden).
  2. Eine Absage oder Verringerung der Teilnehmerzahl muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung beim Restaurant. Im Fall einer vollständigen Absage der Veranstaltung oder einer Reduzierung der verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl kann das Restaurant eine angemessene Stornopauschale verlangen. Die Stornopauschale wird auf Grundlage der vereinbarten bzw. zuletzt verbindlich bestätigten Teilnehmerzahl, des vereinbarten Menüs, Buffets, der Getränkepauschale, der Raummiete, des Mindestumsatzes sowie weiterer gebuchter Leistungen berechnet.

8. Zeitpunkt der Absage oder Reduzierung - Stornopauschale

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  1. Bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, ausgenommen bereits individuell bestellte oder nicht stornierbare Sonderleistungen
  2. 28 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 35% der vereinbarten Leistungen
  3. 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 60% der vereinbarten Leistungen
  4. 7 bis 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 80% der vereinbarten Leistungen
  5. Ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% der vereinbarten Leistungen
  6. Bei einer bloßen Verringerung der Teilnehmerzahl gelten die genannten Pauschalen entsprechend für die abgesagten Personen.
  7. Mit den Pauschalen sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen des Restaurants bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
  8. Dem Restaurant bleibt es vorbehalten, statt der Pauschale einen konkret höheren nachweisbaren Schaden geltend zu machen.

9. Grundlage der Berechnung

Soweit Preise vereinbart sind, berechnet sich die Stornopauschale wie folgt:

  • Speisen: vereinbarter Preis pro Person für Menü, Buffet, Kaffee/Kuchen, Mitternachtsimbiss oder sonstige Verpflegung
  • Getränke: vereinbarte Getränkepauschale pro Person oder ein vereinbarter Mindestgetränkeumsatz
  • Räumlichkeiten: vereinbarte Raummiete, Mindestumsatz oder Raumreservierungspauschale
  • Zusatzleistungen: vereinbarte Kosten für Dekoration, Technik, Musik, Personal, Mietmobiliar, Fremdleistungen oder Sonderbestellungen
  • Nicht stornierbare Sonderkosten: bereits individuell beschaffte Ware, beispielsweise Sonderweine, spezielle Lebensmittel, Torten, Blumen, Dekoration oder externe Dienstleistungen, werden in tatsächlich entstandener Höhe berechnet

D. Gutscheine

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns ausgestellten Gutscheine, unabhängig davon, ob es sich um Wertgutscheine oder auf eine bestimmte Leistung ausgestellte Gutscheine handelt.

  2. Einlösung der Gutscheine
    Unsere Gutscheine können für alle angebotenen Leistungen und Produkte eingelöst werden, unabhängig von der ursprünglich auf dem Gutschein angegebenen Leistung. Die Einlösung erfolgt zum auf dem Gutschein ausgewiesenen Wert.

  3. Wertanpassung bei Preisänderungen
    Wird ein Gutschein für eine bestimmte Leistung ausgestellt, gilt beim Einlösen der tatsächliche Wert des Gutscheins und nicht der aktuelle Preis der Leistung. Übersteigt der aktuelle Preis der Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen.

  4. Gültigkeitsdauer
    Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von drei Jahren gültig. Die Gültigkeitsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

  5. Barauszahlung und Übertragbarkeit
    Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Gutscheine sind übertragbar und können von einer anderen Person eingelöst werden.

  6. Verlust und Diebstahl
    Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins übernehmen wir keine Haftung. Gutscheine werden nicht ersetzt, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden.

  7. Teilweise Einlösung
    Wird der Gutscheinwert bei der Einlösung nicht vollständig aufgebraucht, verbleibt der Restbetrag als Guthaben auf dem Gutschein und kann bei einem späteren Besuch eingelöst werden.

E. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Einstellungen

Accessibility

Über folgende Optionen können Sie das Interface individuell auf Barrierefreiheit anpassen. Unsere Website orientiert sich an den Accessibility Guidelines für Barrierefreiheit, festgelegt vom W3C. Über folgende Optionen können Sie das Interface weiter auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Restaurant Hotel Events Kontakt Anreise