Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Schloss Wurzen Betriebsgesellschaft mbH, Amtshof 2, 04808 Wurzen

  A. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Schloss Wurzen Betriebsgesellschafts mbH (Hotel) abgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dabei findet § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Maßgeblich für den Abschluss des Gastaufnahmevertrages ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.

B. Hotelaufnahmevertrag

I. Vertragsverhältnis
1. Ein Vertrag über die Reservierung von Zimmern oder Räumen, sowie die Vereinbarung von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Beherbergung) kommt erst durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zu Stande. Dem Hotel steht es frei, die Reservierung in Textform zu bestätigen.
2. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis.
3. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die auf Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
4. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmter Zimmer.
6. Eine spätere Abreise (nach 10:30 Uhr) ist dem Hotel spätestens bis 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei einer Abreise bis 18:00 Uhr sind 50 % des vollen Tagespreises (gemäß der jeweils gültigen Preisliste), nach 18:00 Uhr 100 % des vollen Tagespreises (gemäß der jeweils gültigen Preis-liste) zu zahlen.

II. Leistungen und Preise
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, zu erhöhen. Das Hotel verpflichtet sich dabei, den Vertragspartner vorab über die Preisänderung in Kenntnis zu setzen. Die vereinbarten Preise können vom Hotel ferner angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen bezüglich Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels und der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

III. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung
1. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Kunden eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB) zu berechnen. Dieser beträgt für Privatpersonen (Verbraucher) 5%Punkte und soweit Verbraucher nicht beteiligt sind (Unternehmer) 8%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
2. Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.
3. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Kommt der Kunde nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Vertrages. 4. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen wie in Punkt B.III.1.

IV. Stornierung, Rücktritt
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel seinerseits während der ausbedungenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde nach Rückfrage durch das Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise vor:
- Bei höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- wenn Hotelleistungen unter Angabe falscher Tatsachen gebucht wurden. Dies können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
- der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- eine geschuldete Vorauszahlung nicht erbracht wurde
5. Nimmt der Kunde das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Das Hotel ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
6. Reservierungen gegenüber dem Kunden, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Stornofristen:
Als Individualkunden gelten Buchungen mit bis zu 7 Hotelzimmern pro Nacht. Buchungen von mehr als 7 Hotelzimmern gelten als Gruppenbuchungen. Individualkunden:
Einzelbuchungen können bis 1 Tag vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden, 2 bis 3 Zimmer können bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden, 4 bis 6 Zimmer können bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Ab 7 Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung nur bis 30 Tage vor Anreise möglich. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Gruppen:
Bis 12 Wochen vor Anreise können 100 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden, bis 6 Wochen vor Anreise können 50 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden, bis 3 Wochen vor Anreise können 20 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden. Bis zum Anreisetag können 10 % des gebuchten Zimmerkontingents, maximal jedoch 3 Zimmer kostenfrei storniert werden. Bei jeder weiteren Stornierung sowie Frühabreisen und Nichtbelegen sind 100% des vereinbarten Zimmerpreises zu bezahlen. Dem Kunden beleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.
Für Tagungen:
Bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents zzgl. 50 % der bestellten Leistungen bzw. 70 % der bestellten Konferenzpauschale zu Zahlung fällig. Für Stornierungen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sind 70%der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents und 70 % der bestellten Leistungen bzw. 90 % der bestellten Konferenzpauschale zu bezahlen. Bei Stornierungen weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sind 90 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents und 90 % der bestellten Leistungen bzw. 100 % der bestellten Konferenzpauschale zu entrichten. Das Hotel gestattet, bis 3 Tage vor Ankunft „Notfallstornierungen“ im Ausmaß von 10% der gebuchten Zimmeranzahl, maximal jedoch 3 Zimmer, kostenlos vorzunehmen. Jedes weitere Storno, Frühabreisen und Noshows werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
7. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
8. Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.

V. Haftung des Kunden
1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels.
2. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordentliche Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

VI. Haftung des Hotels
1. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also maximal bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 € sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung des Hotels wird nur auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer halbjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Kunde abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckauf-bewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach 6 Monaten als Fundgegenstände behandelt. Hieraus ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.

C. Veranstaltungen

I. Vertragsverhältnis
1. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, den Vertragsschluss in Textform zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

II. Leistungen und Preise
1. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, zu erhöhen. Das Hotel verpflichtet sich dabei, den Vertragspartner vorab über die Preisänderung in Kenntnis zu setzen. Die vereinbarten Preise können vom Hotel ferner angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen bezüglich Anzahl der Teilnehmer, der Leistungen des Hotels und der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

III. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung
1. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Kunden eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB) zu berechnen. Dieser beträgt für Privatpersonen (Verbraucher) 5%Punkte und soweit Verbraucher nicht beteiligt sind (Unternehmer) 8%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
2. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen wie in Punkt B.II.1.
3. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, werden 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben beim Hotel eingegangen ist.
4. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Sollten Pauschalen (Getränkepauschalen) mit Zeitbegrenzung vereinbart sein, verpflichtet sich der Veranstalter alle verzehrten Getränke, welche am gleichen Tag, vor und nach der Zeit der Pauschale von Gästen des Veranstalters bestellt werden, zu zahlen.
Diese Vereinbarung kann nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn dieses schriftlich im Vertrag festgehalten ist.
7. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
8. Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt ist.

IV. Stornierung, Rücktritt
1. Hinsichtlich der Reglungen zum Rücktritt und Stornierung geltend die unter den Ziffern A.IV.1.-4. getroffenen Regelungen entsprechend.
2. Bei einer Stornierungen in einem Zeitraum von 12 Wochen bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der geleisteten oder geschuldeten Vorauszahlung fällig. Bei einer Stornierung weniger als 7 Wochen bis Veranstaltungsbeginn sind 100 % der geleisteten oder geschuldeten Vorauszahlung zu bezahlen.
Für Bankett:

Sollten keine Reglungen im Veranstaltungsvertrag getroffen sein gilt:
Bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine zusätzlichen Stornierungsgebühren. Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents zzgl. 50 % der bestellten Leistungen als Schadenersatz fällig. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden von 70 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents zzgl. 70% der bestellten Leistungen fällig. Ist die Zeit zwischen Stornierung und Veranstaltung kürzer als eine Woche sind 90% der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents und 90% der bestellten Leistungen zu bezahlen. Bei Nichterscheinen werden alle vereinbarten Leistungen zu 100 % in Rechnung gestellt.
3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
4. Bei Veranstaltungen jeglicher Form behält sich das Hotel das Recht vor, 50 % des zu erwartenden Umsatzes als Depositzahlung (Hinterlegung) zu verlangen.
5. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. (Korkgeld, Schnittgeld, etc.)
6. Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.

V. Haftung
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Hotel. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
5. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
6. Der Umgang mit Lebensmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schloss Wurzen Betriebsgesellschafts mbH darf daher Lebensmittel, die bereits zum Verzehr angeboten wurden, kein weiteres Mal anbieten. Diese sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, zu entsorgen. Sollte der Auftraggeber dennoch wünschen, übrig gebliebene Mengen von Speisen / einzelne Speisen aus dem Betrieb des Schloss Wurzen Betriebsgesellschafts mbH mit zu nehmen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Die Schloss Wurzen Betriebsgesellschafts mbH schließt jegliche Haftung wegen etwaiger nachteiliger gesundheitlicher Folgen, die bei dem Gast selbst oder bei Dritten auftreten, an die der Gast diese Speisen weiterreicht, ausdrücklich aus. Der Auftraggeber stellt die Schloss Wurzen Betriebsgesellschafts mbH bereits heute von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.

C. Schlussbestimmungen

Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Hotel haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Bestimmung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.